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Reiseratgeber - Reiserücktritt - Stornierung
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Stornierung schriftlich bestätigen lassen!
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Natürlich ist es schade, wenn der Urlaubstraum platzt, aber passieren kann so etwas immer.
Auch bei Stornierungen gilt: Lassen Sie es sich schriftlich geben, am Besten per Briefpost oder E-Mail. Auch eine Stornierungsnummer reicht im Notfall aus.
Falls Sie keine Stornierungsbestätigung haben kann es zu einem regelrechten Kleinkrieg kommen, was die Abbuchung von Ihrer Kredikarte betrifft. Ihr Geld können Sie dann in den meisten Fällen vergessen.
Die Stornogebühren für einen kurzfristigen Reiseabbruch belaufen sich oft auf den fast kompletten Reisepreis. Zu empfehlen ist hierbei auf jeden Fall eine Reiserücktrittsversicherung, von namhaften Unternehmen wie etwa dem ADAC.
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Sie können damit eine Reise stornieren wenn...
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...eine versicherte Person oder eine mitreisende Person wegen eines Todesfalles, eines schweren Unfalls, auf Grund einer Schwangerschaft, einer unerwartet schweren Erkrankung oder einer unerwarteten Impfunverträglichkeit nicht abreisen kann. |
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...eine versicherte Person oder eine mitreisende Person Ihren Arbeitsplatz durch eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers verliert. |
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...eine versicherte Person oder eine mitreisende Person ein neues Arbeitsverhältniss aufnimmt, sofern sie bei der Reisebuchung arbeitslos war und die Agentur für Arbeit der Reise zugestimmt hat. |
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...eine versicherte Person einen erheblichen Schaden an ihrem Eigentum infolge von Feuer, eines Elementarereignisses, oder einer vorsätzlichen Straftat eines Dritten erleidet. |
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Quelle: ADAC
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