Was tun wenn der Reisepass weg ist?
Sollten Sie im Urlaub aus irgendeinem Grund den Pass verlieren, wenden Sie sich umgehend an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Urlaubsland.
Doch was wenn es dort keine deutsche Vertretung gibt? Im Mittleren Osten, in Asien und im pazifischen Raum kann das durchaus vorkommen.
Auch dann können Sie beruhigt sein: Als Bürgerin und Bürger der EU sind Sie nie allein! Sie können sich nämlich auch an die Vertretung jedes anderen der 27 EU-Mitglieder wenden.
Sie haben das Recht, alle anderen EU-Mitgliedsstaaten um konsularischen oder diplomatischen Schutz zu bitten, wenn Sie zum Beispiel...
- ...Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde.
- ...Opfer eines Gewaltverbrechens oder eines schweren Unfalls geworden sind.
- ...festgenommen oder inhaftiert wurden.
- ...einen Rücktransport in die Heimat benötigen.
- ...sich in einer Notlage befinden.
Als EU-Bürger/in können Sie von der Botschaft oder dem Konsulat eines anderen EU-Mitgliedsstaates erwarten, daß...
- ...Ihnen einen Rückkehrausweis ausgestellt wird.
- ...Ihre Angehörigen und die Behörden Ihres Landes informiert werden.
- ...Ihnen in einer Not- und Gefahrensituation, insbesondere bei Festnahme, Inhaftierung, Unfall oder schwerer Krankheit, ausreichend Schutz gewährt wird.
- Sie die für Ihre Evakuierung oder Ihren Rücktransport erforderliche Unterstützung erhalten.
Sie haben Anspruch auf diesen konsularischen Schutz wenn...
- ...Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaats sind.
- ...Sie sich in einem Land außerhalb der EU aufhalten.
- ...es vor Ort keine Botschaft oder kein Konsulat Ihres Landes gibt.
Weitere Informationen gibt es hier…
Die übrigen 27 EU-Mitgliedsstaaten sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereintes Königreich und Zypern.