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Was tun wenn der Reisepass weg ist?


Sollten Sie im Urlaub aus irgendeinem Grund den Pass verlieren, wenden Sie sich umgehend an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Urlaubsland.

Doch was wenn es dort keine deutsche Vertretung gibt? Im Mittleren Osten, in Asien und im pazifischen Raum kann das durchaus vorkommen.

Auch dann können Sie beruhigt sein: Als Bürgerin und Bürger der EU sind Sie nie allein! Sie können sich nämlich auch an die Vertretung jedes anderen der 27 EU-Mitglieder wenden.

Sie haben das Recht, alle anderen EU-Mitgliedsstaaten um konsularischen oder diplomatischen Schutz zu bitten, wenn Sie zum Beispiel...

Als EU-Bürger/in können Sie von der Botschaft oder dem Konsulat eines anderen EU-Mitgliedsstaates erwarten, daß...

Sie haben Anspruch auf diesen konsularischen Schutz wenn...

Weitere Informationen gibt es hier…

Die übrigen 27 EU-Mitgliedsstaaten sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereintes Königreich und Zypern.


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